Elementarschäden sinnvoll absichern
Extreme Wetterereignisse können erhebliche Schäden an Gebäuden und Hausrat verursachen. Besonders Starkregen und Überschwemmungen können auch Regionen treffen, die bislang nicht als klassische Hochwassergebiete galten.
Wichtig zu wissen: Eine klassische Wohngebäude- oder Hausratversicherung deckt bestimmte Naturgefahren nicht automatisch ab. Dafür ist in der Regel ein entsprechender Schutz gegen weitere Naturgefahren (Elementarschäden) erforderlich.
Was zählt zu den Elementarschäden?
Je nach Versicherungsbedingungen können unter anderem folgende Naturgefahren versichert sein:
- Überschwemmung, zum Beispiel durch Starkregen oder Hochwasser
- Rückstau
- Erdrutsch und Erdsenkung
- Schneedruck und Lawinen
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Welche Gefahren konkret versichert sind, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Starkregen kann nahezu jeden treffen
Beim Thema Elementarschäden denken viele zunächst an Häuser in unmittelbarer Nähe eines Flusses. Starkregen kann jedoch grundsätzlich auch abseits klassischer Hochwassergebiete zu Überschwemmungen führen.
Kann das Wasser nicht schnell genug abfließen, können Grundstücke, Keller und Gebäude innerhalb kurzer Zeit betroffen sein. Die daraus entstehenden Schäden können erheblich sein.
Wohngebäude und Hausrat unterscheiden
Bei der Absicherung sollte zwischen Gebäude und Hausrat unterschieden werden.
Die Wohngebäudeversicherung betrifft grundsätzlich Schäden am Gebäude und an fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen. Die Hausratversicherung schützt dagegen das bewegliche Eigentum im Haushalt.
Deshalb sollte geprüft werden, ob der Elementarschutz in den jeweils benötigten Verträgen tatsächlich eingeschlossen ist.
Bestehende Verträge regelmäßig überprüfen
Gerade bei älteren Versicherungsverträgen lohnt sich ein Blick in die Unterlagen. Entscheidend ist nicht nur, ob ein Elementarschutz vorhanden ist, sondern auch, welche Gefahren eingeschlossen sind, welche Selbstbeteiligung vereinbart wurde und ob die Versicherungssummen beziehungsweise Vertragsgrundlagen noch zur heutigen Situation passen.
Auch bauliche Veränderungen oder eine veränderte Nutzung des Gebäudes können Anlass sein, den bestehenden Versicherungsschutz erneut zu prüfen.
Individuelle Prüfung statt pauschaler Empfehlung
Ob und zu welchen Bedingungen Elementarschäden versichert werden können, hängt unter anderem vom Standort des Gebäudes, der individuellen Risikosituation und den Annahmerichtlinien des jeweiligen Versicherers ab.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren bestehenden Versicherungsschutz und zeigen Ihnen, ob und wo Absicherungslücken bestehen.
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